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   VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12   

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https://dejure.org/2012,29400
VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12 (https://dejure.org/2012,29400)
VK Bund, Entscheidung vom 27.08.2012 - VK 2-83/12 (https://dejure.org/2012,29400)
VK Bund, Entscheidung vom 27. August 2012 - VK 2-83/12 (https://dejure.org/2012,29400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsantrag i.R.d. Vergabe "Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen für die Impfsaison 2012/2013"

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen in [...] für die Impfsaison 2012/2013 - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VK Bund, 21.06.2012 - VK 3-57/12

    Abschluss von Verträgen

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    Ob einem Antragsteller darüber hinaus insoweit (auch) die Antragsbefugnis fehlt (so etwa VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12), kann somit dahin stehen.

    § 4 Abs. 1 S. 1 EG VOL/A sieht ausdrücklich beide Ausschreibungsvarianten vor (vgl. OLG Düsseldorf, 24.11.2011, VII-Verg 62/11), wobei das Mehrpartnermodell ein im Vergleich zum Einpartnermodell erhöhtes Kalkulationsrisiko birgt (vgl. etwa VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12; VK Bund, 24.04.2011, VK2-58/11; VK Bund, 19.05.2009, VK2-15/09).

    Anders als bei einer Rahmenvereinbarung über einen Beschaffungsgegenstand außerhalb des Anwendungsbereichs des SGB V wird die Umsetzungsquote einer Rahmenvereinbarung wie im vorliegenden Fall nicht 100% betragen, weil den Ärzten im Ausnahmefall die Möglichkeit erhalten bleibt, ein anderes als das rabattierte Medikament zu verschreiben (so auch VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    Die erkennende Vergabekammer hält daran fest, dass sie insoweit nicht zuständig ist, als die ASt die gemeinsame Ausschreibung der Ag im Hinblick auf die Bündelung von Nachfragemacht als kartellrechtswidrig angreift (siehe VK Bund, 01.03.2012, VK2-5/12 mit ausführlicher Begründung und m.w.N.; ausdrücklich offen gelassen von OLG Düsseldorf, 27.06.2012, VII-Verg 7/12).

    Im Ergebnis ist den Ag bei der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes ein weiter Spielraum (Leistungsbestimmungsrecht) zuzubilligen, soweit man diesen Akt überhaupt als Teil des Vergabeverfahrens - also diesem nicht vorgelagert - und damit überhaupt als nachprüfbar begreift (vgl. zum Meinungsstand OLG Düsseldorf, 27.06.2012, VII-Verg 7/12).

  • VK Bund, 19.05.2009 - VK 2-15/09

    Vergabe von Rabattverträgen: Ist ein Vertragsabschluss nur mit einem

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    § 4 Abs. 1 S. 1 EG VOL/A sieht ausdrücklich beide Ausschreibungsvarianten vor (vgl. OLG Düsseldorf, 24.11.2011, VII-Verg 62/11), wobei das Mehrpartnermodell ein im Vergleich zum Einpartnermodell erhöhtes Kalkulationsrisiko birgt (vgl. etwa VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12; VK Bund, 24.04.2011, VK2-58/11; VK Bund, 19.05.2009, VK2-15/09).

    Das Mehrpartnermodell würde das dem Rabattvertrag ohnehin innewohnende Risiko für jeden einzelnen Leistungserbringer dabei noch erhöhen, so dass vorliegend gute Gründe für das Einpartnermodell sprechen, zumal dieses hinsichtlich seiner vergaberechtlichen Zulässigkeit - anders als das auch aus anderen Gründen nicht unproblematische Mehrpartnermodell (vgl. VK Bund, 19.05.2009, VK2- 15/09) - niemals umstritten war.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Ag war notwendig, weil das Nachprüfungsverfahren nicht einfach gelagerte Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die ohne spezialisierte Rechtskenntnisse nicht sachgerecht behandelt werden konnten und die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    § 97 Abs. 3 GWB stellt ein unmittelbares Gebot an den öffentlichen Auftraggeber dar, das mit einem subjektiven Bieterrecht korrespondiert (vgl. OLG Düsseldorf v. 08.09.2004, VII-Verg 38/04).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - Verg 62/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschlusses von

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    § 4 Abs. 1 S. 1 EG VOL/A sieht ausdrücklich beide Ausschreibungsvarianten vor (vgl. OLG Düsseldorf, 24.11.2011, VII-Verg 62/11), wobei das Mehrpartnermodell ein im Vergleich zum Einpartnermodell erhöhtes Kalkulationsrisiko birgt (vgl. etwa VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12; VK Bund, 24.04.2011, VK2-58/11; VK Bund, 19.05.2009, VK2-15/09).
  • VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12

    Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für in der

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    Die erkennende Vergabekammer hält daran fest, dass sie insoweit nicht zuständig ist, als die ASt die gemeinsame Ausschreibung der Ag im Hinblick auf die Bündelung von Nachfragemacht als kartellrechtswidrig angreift (siehe VK Bund, 01.03.2012, VK2-5/12 mit ausführlicher Begründung und m.w.N.; ausdrücklich offen gelassen von OLG Düsseldorf, 27.06.2012, VII-Verg 7/12).
  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 2-58/11

    Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    § 4 Abs. 1 S. 1 EG VOL/A sieht ausdrücklich beide Ausschreibungsvarianten vor (vgl. OLG Düsseldorf, 24.11.2011, VII-Verg 62/11), wobei das Mehrpartnermodell ein im Vergleich zum Einpartnermodell erhöhtes Kalkulationsrisiko birgt (vgl. etwa VK Bund, 21.06.2012, VK3-57/12; VK Bund, 24.04.2011, VK2-58/11; VK Bund, 19.05.2009, VK2-15/09).
  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-65/12

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    Die 2. Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag sodann mit Trennungsbeschluss vom 2. Juli 2012 gemäß § 93 VwGO analog in das hier vorliegende Nachprüfungsverfahren (betreffend [...]) sowie in ein weiteres Nachprüfungsverfahren (betreffend [...], Az: VK 2-65/12) getrennt, weil die Antragsgegnerinnen in diesen beiden Vergabenachprüfungsverfahren nicht identisch sind.
  • VK Bund, 09.12.2009 - VK 2-192/09

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12
    Zwar ist anerkannt, dass über den Wortlaut hinaus auch solche Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers vom Gebot der produktneutralen Ausschreibung im Sinne des § 8 EG Abs. 7 VOL/A erfasst werden, die - wie etwa eine zwar abstrakt formulierte, aber in der Sache auf ein ganz bestimmtes Produkt eines Herstellers zugeschnittene Leistungsbeschreibung - die gleiche wettbewerbsbeschränkende bzw. diskriminierende Wirkung haben (vgl. VK Bund, 09.12.2009, VK2-192/09; Prieß in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage, 2011, Rn. 104 ff. m.w.N.).
  • VK Westfalen, 01.03.2016 - VK 1-2/16

    Beschaffung von Software-Lizenzen: Kein Ausschluss von Gebrauchtlizenzen!

    Denn ein Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität beziehungsweise eine ungerechtfertigte Abweichung stellt einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot dar (Weyand, Rn 382/1 zu § 7 VOL/A; 2. VK Bund, B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 83/12; B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2 - 65/12; VK Schleswig-Holstein, B. v. 19.10.2012 - Az.: VK-SH 28/12; Prieß, NZBau 2004, 87, (92)).
  • VK Bund, 04.11.2013 - VK 2-96/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

    Eine Verpflichtung zur Anwendung des "Drei-Partner-Modells" beim Rahmenrabattvertrag anstelle der Exklusivität besteht gemäß § 4 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A gerade nicht, ebenso wenig ein Vorrang (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2011, VII-Verg 62/11; VK Bund, Beschlüsse vom 27. August 2012, VK 2 - 83/12 und 65/12).
  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-65/12

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten

    Die 2. Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag sodann mit Trennungsbeschluss vom 2. Juli 2012 gemäß § 93 VwGO analog in das hier vorliegende Nachprüfungsverfahren (betreffend [...]) sowie in ein weiteres Nachprüfungsverfahren (betreffend [...], Az: VK2-83/12) getrennt, weil die Antragsgegnerinnen in diesen beiden Vergabenachprüfungsverfahren nicht identisch sind.
  • VK Südbayern, 12.08.2013 - Z3-3-3194-1-18-07/13

    Rahmenvertrag: Vertragsumfang muss nicht abschließend festgelegt sein!

    Es soll jedoch nicht durch Vermehrung der abzuschließenden Verträge allen Unternehmen, auch solchen, die auf den gesamten Leistungsumfang ohne Schwierigkeiten bieten können, generell eine Erhöhung der Zuschlagschancen erbringen (1. VK Bund, B. v. 23.12.2010 - Az.: VK 1-133/10; B. v. 8.1.2004-Az.: VK 1-117/03; 2. VK Bund, B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2-83/12; B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2-65/12; B. v. 06.05.2011 - Az.: VK 2 22/11; B. v. 12.12.2008 - Az.: VK 2-130/08; VK Düsseldorf, B. v. 22.10.2003 - Az.: VK-29/2003 -L).
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